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Forderungen von OceanCare zur Reduktion von Unterwasserlärm

Der Ozean ist eine akustische Welt. Schall hat für das Leben im Meer immense Bedeutung. Wenn Schall zu Lärm wird, hat dies fatale Folgen für Meerestierarten und das gesamte marine Ökosystem. Einige der lärmverursachenden Aktivitäten stammen von jenen Industrien, deren ökologischer Fussabdruck auch signifikant negative Auswirkungen auf das Klima hat, allen voran die Ölindustrie. Aber auch die Schifffahrt emittiert sowohl Unterwasserlärm als auch CO2 und Luftschadstoffe.

Die Umsetzung der OceanCare-Forderungen würde in einigen Bereichen für leisere Meere sorgen und einen direkten Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Die Kernforderungen von OceanCare

  1. Verbot neuer Aktivitäten zur Suche und Erschliessung von fossilen Brennstoffen im Meer.
  2. Verbindliche Temporeduktion in der Schifffahrt auf 75% der Auslegegeschwindigkeit.
  3. Schaffung von Ruhezonen – Berücksichtigung der Lärmreduktion in Massnahmenplänen von Meeresschutzgebieten und Einrichtung von Pufferzonen.
  4. Kohärenz bei der rechtlichen Anerkennung von Unterwasserlärm als grenzüberschreitende Meeresverschmutzung in sämtlichen relevanten multilateralen Abkommen, nationalen Gesetzen und Zielsetzungen im Meeresschutz (z.B. BBNJ/UNO-Hochseeabkommen, SDG 14, Welternährungsorganisation, Fischereiabkommen etc.).
  5. Verbindlichkeit der neuen IMO-Richtlinie zur Reduktion von Unterwasserlärm in der Schifffahrt (die Richtlinie soll im Sommer 2023 vorliegen).
  6. Verbindliche Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen gemäss den Richtlinien der Bonner Konvention vor der Lizenzvergabe für lärmerzeugende Aktivitäten. Im Zweifelsfall sind Projekte gemäss dem Vorsorgeprinzip zu untersagen. Dies gilt insbesondere auch für die Energieerzeugung im Rahmen der Blue Economy.
  7. Reduktion von Unterwasserlärm als Bestandteil der marinen Raumordnung festlegen.
  8. Für bewilligte lärmerzeugende Aktivitäten soll der Einsatz neuester lärmreduzierender Technologien und bester bekannter Umweltpraxis Pflicht sein.
  9. Anwendung von Meeresschutzmassnahmen und von Umweltverträglichkeitsprüfungen vor der Abhaltung militärischer Manöver.
  10. Einsetzung eines Moratoriums für den Tiefseebergbau.

Es braucht verbindliche Vollzugs- und Sanktionsmassnahmen, um die Effizienz von Schutzbestimmungen für leisere Meere zu steigern. Besondere Beachtung schenkt OceanCare dabei den Bestrebungen zur Umsetzung der Meeresrahmenrichtlinie (MSFD) der Europäischen Union, die als eine Massnahme zur Erreichung eines guten Umweltzustands der europäischen Meere eine Reduktion von Unterwasserlärm vorsieht.