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Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS)

25. Januar 2024

Die Bonner Konvention (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS) ist ein internationales Umweltabkommen, das den Schutz wandernder Tiere und ihrer Lebensräume koordiniert. Derzeit sind 133 Länder Mitglied der Bonner Konvention.

OceanCare ist seit dem Jahr 2004 innerhalb der Bonner Konvention aktiv und wurde 2016 als offizielle Partnerorganisation anerkannt. Schwerpunkte der offiziellen Partnerschaft sind Initiativen insbesondere in den Bereichen Unterwasserlärm, Plastik- und andere Meeresverschmutzung, der Schutz von Meeressäugern und das Adressieren der Problematik des «Aquatic Wildmeat».

CMS ist die einzige globale Konvention, die sich auf die Erhaltung wandernder Tierarten sowie ihrer Lebensräume und Migrationsrouten konzentriert. Sie vereint Staaten, durch welche wandernde Tiere migrieren (Range States), und bildet die rechtliche Grundlage für international koordinierte Erhaltungsmassnahmen im gesamten Verbreitungsgebiet von Arten und Populationen. Das Entscheidungsgremium der CMS ist die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of Parties, CoP), ausserdem gibt es einen wissenschaftlichen Rat und weitere Verwaltungsorgane.

Stark gefährdete, wandernde Tierarten werden in Anhang I der Bonner Konvention gelistet. Die CMS-Vertragsstaaten bemühen sich um einen strengen Schutz dieser Tiere sowie um die Erhaltung bzw. Renaturierung der Gebiete, in denen sie leben. Darüber hinaus sollen die Staaten im Sinne der Minderung von Hindernissen auf Wanderrouten und der Kontrolle weiterer Faktoren, die Tierarten gefährden könnten, einschliesslich eines Verbots von deren Entnahme aus der Natur, kooperieren.

Wandernde Tierarten und Populationen, für deren Erhalt die verstärkte internationale Zusammenarbeit benötigt wird oder die davon erheblich profitieren würden, sind in Anhang II der Bonner Konvention aufgeführt. Die CMS ermutigt die Staaten im Verbreitungsgebiet, globale oder regionale Abkommen für diese Tiere zu schliessen.

In Bezug auf den Schutz von Meeressäugern gibt es zwei konkrete regionale Abkommen, in denen OceanCare sich intensiv engagiert: ACCOBAMS, das regionale Abkommen zum Schutz der Wale und Delfine im Mittelmeer und im Schwarzen Meer, und ASCOBANS, das regionale Abkommen zum Erhalt der Kleinwale in der Nord- und Ostsee, im Nordostatlantik und in der Irischen See. Es gibt viele weitere regionale Tochterabkommen sowie regionale Kooperationsinitiativen basierend auf der Bonner Konvention, die ein breites Spektrum von marinen Arten abdecken.