Story

Hochseeabkommen (UNCLOS BBNJ)

Internationales rechtsverbindliches Instrument im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt des Meeres in Gebieten ausserhalb der nationalen Gerichtsbarkeit (BBNJ).

Das Hochseeabkommen (auch bekannt als BBNJ-Abkommen) ist eine einmalige Gelegenheit, die biologische Vielfalt der Meere in Gebieten ausserhalb der nationalen Gerichtsbarkeit zu schützen. Die Hochsee ist ein globales Allgemeingut und gehört keinem einzelnen Land allein, sondern allen Nationen gleichermassen. Sie bedeckt etwa die Hälfte unseres Planeten und macht zwei Drittel des Ozeans aus. Doch nur etwa ein Prozent der Hochsee ist geschützt.

Das Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) regelt seit den 1980er Jahren zwar die Nutzung des Ozeans und seiner Ressourcen, nicht aber explizit den Schutz der biologischen Vielfalt auf hoher See. Das Hochseeabkommen schliesst diese Lücke und leitet einen grundlegenden Wandel ein, im Zuge dessen die Erhaltung und der Schutz der biologischen Vielfalt in internationalen Gewässern in den Fokus rückt. Als Lieferant von Sauerstoff und Nahrung ist der Ozean von grundlegender Bedeutung für das Leben auf der Erde. Als Kohlenstoffspeicher leistet er einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels. Ein internationales Abkommen zum Schutz des Meers ist also ein notwendiger und lange überfälliger Schritt.

OceanCare von Anfang an dabei

Die Entwicklung des Hochseeabkommens ist ein langwieriger Prozess. Bereits im Jahr 2004 richtete die UNO-Generalversammlung eine offene, informelle Ad-hoc-Arbeitsgruppe (AOEWG) ein, um Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Meeresgebieten ausserhalb der nationalen Gerichtsbarkeit zu untersuchen. 2011 einigten sich die Länder anlässlich eines Arbeitsgruppentreffens auf ein Paket von Themen, die im Zentrum stehen sollen: Einerseits genetische Meeresressourcen mitsamt Klärung von Fragen zum Vorteilsausgleich (Teil II), andererseits die Nutzung gebietsbezogener Bewirtschaftungsinstrumente, inklusive der Einrichtung von Meeresschutzgebieten (Teil III), die Etablierung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (Teil IV) sowie der Aufbau von Kapazitäten für und den Transfer von Meerestechnologien (Teil V). All diese Elemente sind in vielerlei Hinsicht miteinander verbunden und bilden die Kernstruktur des neuen Hochseeabkommens.

Im Jahr 2015 setzte die Generalversammlung einen vorbereitenden Ausschuss ein, der sich den genannten Teilbereichen widmete. Der Ausschuss empfahl der UNO-Generalversammlung, eine Regierungskonferenz einzuberufen, um den detaillierten Hochseevertrag auszuarbeiten.

Im Jahr 2017 folgte die Generalversammlung dem Rat des vorbereitenden Ausschusses, die Ausarbeitung eines Hochseevertrags formell einzuleiten. Insgesamt wurden im Zuge dessen vier Regierungskonferenzen beauftragt, die zwischen 2018 und 2020 stattfanden.

Die letzte geplante Regierungskonferenz zum Abschluss des Abkommens fand – nachdem sie pandemiebedingt mehrfach verschoben wurde – im März 2022 statt. Da keine Einigung erzielt werden konnte, kamen die Regierungen im August 2022 in New York erneut zu einer ausserordentlichen Sitzung zusammen. Trotz erheblicher Fortschritte konnte aufgrund des begrenzten Zeitplans wieder kein finales Abkommen verabschiedet werden, sodass die Fünfte Regierungskonferenz Anfang 2023 wiederaufgenommen werden soll.

Beitrag von OceanCare zum BBNJ-Verhandlungsprozess

OceanCare hat die Beratungen über einen Hochseevertrag von Anfang an verfolgt und sich von 2018 bis 2022 aktiv an den fünf Regierungskonferenzen beteiligt. Die Organisation arbeitet mit Regierungen und anderen Stakeholdern zusammen und unterstreicht die Relevanz einer Regelung grenzüberschreitender Meeresverschmutzung durch das Hochseeabkommen.

Das Ziel der Organisation bleibt die Schaffung weltweit verbindlicher und einheitlicher Standards für die Bewertung und das Management menschlicher Aktivitäten auf hoher See. Bevor Aktivitäten, die umweltschädlich sein könnten, durchgeführt werden dürfen, müssen deren Auswirkungen bewertet und reduziert werden. Erst dann sollten sie genehmigt werden dürfen. Diese Verpflichtung sollte unabhängig davon gelten, wo derartige Aktivitäten ihren Ursprung haben. Denn Umweltverschmutzung etwa durch Lärm, Plastik oder Chemikalien verschmutzt den Ozean und bedroht die biologische Vielfalt nicht nur an der Emissionsquelle, sondern auch weit davon entfernt.

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf hoher See erfordert zudem ausreichend grosse und gut verwaltete Meeresschutzgebiete, für die konkrete Massnahmenpläne ausgearbeitet werden, die auch grenzüberschreitende Formen der Verschmutzung – insbesondere Unterwasserlärm – verhindern.

Die Erfahrung, die OceanCare in anderen Foren gewonnen hat, zeigt, wie wichtig eine gute Gouvernanz für den Erfolg jedes Abkommens ist. OceanCare hat sich daher für einen Implementierungsmechanismus eingesetzt, der Länder bei Fragen der Umsetzung konkreter Massnahmen unterstützt und sich mit allfällig auftretenden Problemen befasst. Die Organisation hat auch auf den bedeutenden Beitrag der Zivilgesellschaft zum bisherigen BBNJ-Prozess hingewiesen und auf die entscheidende Rolle, die Nichtregierungsorganisationen bei der Umsetzung des Hochseevertrags nach dessen Verabschiedung spielen werden.

OceanCare wird sich weiterhin in der Regierungskonferenz engagieren und dazu beitragen, dass der Hochseevertrag im Jahr 2023 abgeschlossen werden kann. In den darauf folgenden Jahren werden sich unsere Bemühungen auf eine rasche Ratifizierung und auf eine ordnungsgemässe Umsetzung des Abkommens konzentrieren.