News

Einigung auf schärfere Regeln zur Verfolgung von Umweltstraftaten in der EU

23. November 2023

Nach monatelangen Verhandlungen haben Regierungsver­tre­ter der EU-Mit­glied­staa­ten und des Eu­ro­pa­par­la­ments sich auf die überarbeitete EU-Umweltstrafrechts-Richtlinie (Environmental Crime Directive, ECD) geeinigt und damit die strafrechtliche Reaktionsmöglichkeit der Europäischen Union im Bereich der Umweltzerstörung verstärkt. OceanCare begrüsst die Überarbeitung als wichtigen Schritt für den Schutz der Meeresumwelt.

Im Jahr 2008 hatte die Europäische Union eine erste Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt eingeführt. Nach neuerlicher Beurteilung legte die EU-Kommission 2021 einen Vorschlag vor, der die Wirksamkeit des Gesetzes erhöhen soll.

Bedeutende Fortschritte für den Umweltschutz

Die überarbeitete Richtlinie, auf die sich die EU-Gesetzgeber am 16. November geeinigt haben, verbessert die Durchsetzung des Umweltstrafrechts. Sie wird ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung schwerer Umweltverstösse sein, die oft verheerende und irreversible Schäden verursachen. Wichtige Erfolge der Richtlinie sind die Erhöhung der Zahl der erfassten Straftaten von neun auf achtzehn, die Stärkung der Umsetzung durch nationale Strategien und Berichterstattungspflichten sowie Mindeststandards für die Ausbildung für Personen, die an der Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Umweltkriminalität beteiligt sind.

Die Verhandlungsführer konnten sich nicht auf die Aufnahme der illegalen, unregulierten und undokumentierten Fischerei (IUU-Fischerei) als zusätzlichen Straftatbestand einigen, die EU-Gesetzgeber haben aber den Grundstein für die Anerkennung von Ökozid gelegt. Sie führten eine qualifizierte Straftatbestandsklausel ein, die für Straftaten gilt, die irreversible, weit verbreitete und erhebliche Schäden oder langanhaltende, weit verbreitete und erhebliche Schäden verursachen. Sie lehnten sich damit an die Definition des Unabhängigen Expertengremiums der Stop Ecocide Foundation aus dem Jahr 2021 an.

OceanCare begrüsst insbesondere die Aufnahme von Unterwasserlärm in die Liste der Straftatbestände. Vom Menschen verursachter Lärm kann fatale Folgen für die Meeresbewohner haben, die für Orientierung, Kommunikation und Beutefang zu einem grossen Teil auf akustische Signale angewiesen sind.

Nächste Schritte

Die vorläufige Einigung zwischen dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt müssen die jeweiligen Institutionen und deren Mitglieder den Kompromisstext formell annehmen, was in den kommenden Wochen zu erwarten ist. Der Erfolg der überarbeiteten Richtlinie wird an konkreten Verbesserungen für die Meeresumwelt gemessen werden müssen.