Story

Internationale Meeresbodenbehörde (ISA)

13. Mai 2022

Der internationale Meeresgrund gilt gemäss dem UNO-Seerechtsabkommen als «gemeinsames Erbe der Menschheit». Verwaltet wird das wertvolle Territorium von der Internationalen Meeresbodenbehörde. Das Gremium reguliert die Ressourcennutzung und ist verantwortlich für den Schutz des Lebensraums in der Tiefsee vor schädlichen Einflüssen des Bergbaus. Im Dezember 2021 erhielt OceanCare bei ISA Beobachterstatus.

Der Tiefseebergbau befindet sich noch in der Sondierungsphase. Verschiedene Staaten und Unternehmen suchen Mineralienvorkommen am Meeresgrund, die Bodenschätze werden aber noch nicht abgebaut. Für internationale Gebiete steht ein entsprechender Bewilligungsprozess noch aus. In einigen nationalen Gewässern ist der Bergbau aber bereits zugelassen. Kommerziell betrieben wird er aber noch nicht.

Tiefseebergbaus steht vor der Zulassung

Interessengruppen, die in die Sondierung von Mineralien und in Technologien für deren Abbau investieren, drängen auf eine rasche Bewilligung des Tiefseebergbaus am internationalen Meeresgrund. Ihr Geschäftsmodell ist riskant: Ohne Bewilligung drohen Investitionen für die teure Abbauinfrastruktur zu versiegen. Diese fliessen nur mit Aussicht auf Gewinne, die sich die Industrie im Zuge der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Energien verspricht.

Am Verhandlungstisch der Meeresbodenbehörde, wo rechtliche Grundlagen für den kommerziellen Abbau der Bodenschätze festgelegt werden, sitzt bisher nur ein kleiner Teil der 168 Vertragsstaaten und primär jene, die den Tiefseebergbau vorantreiben wollen. Bedenklich ist auch der Einfluss, den die Industrie auf die Verhandlungen nimmt.

Im Juni 2021 beantragte der pazifische Inselstaat Nauru, dass bis 2023 Regulierungen geschaffen werden, die den Metallabbau am internationalen Meeresgrund ermöglichen. Forciert wurde diese Eingabe von The Metals Company (bis vor kurzem noch unter dem Namen DeepGreen bekannt), die die betroffene Bergbaufirma in Nauru kontrolliert.

Forderungen von OceanCare

Die ISA steht zurecht in der Kritik, die Förderung von Rohstoffen aus der Tiefsee auf Kosten des Umweltschutzes voranzutreiben. Der Überhang kommerzieller Interessen in ihrem Diskurs läuft dem Schutzauftrag des Gremiums zuwider. Wichtige Informationen zum Verhandlungsprozess werden unter Verschluss gehalten und die Teilnahme von Vertretern der Zivilgesellschaft wie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ist nicht ausreichend gewährleistet.

Nach Beanstandungen entwarf die Meeresbodenbehörde 2021 eine Strategie für den Einbezug von Interessengruppen und unterzog diese einer öffentlichen Konsultation. OceanCare kommentierte dieses Dokument, das international anerkannte Prinzipien zu Transparenz und Partizipation ungenügend abbildet und forderte, dass qualifizierte NGOs als Beobachter zugelassen werden. Diese sollen umfassend an Verhandlungen und Konsultationen teilnehmen, sich zu Wort melden und Dokumente einreichen können. Anders als bisher, soll in Bezug auf Verhandlungen und Anträge zum Tiefseebergbau zudem Transparenz die Regel, Vertraulichkeit eine zu begründende Ausnahme sein.

Die ISA verhandelt derzeit die Regularien für den kommerziellen Tiefseebergbau im Rahmen des sogenannten «Mining Code». Dieser umfasst verbindliche Vorgaben sowie Empfehlungen. OceanCare hat im Rahmen einer öffentlichen Konsultation die mangelnden Regelungen bezüglich Unterwasserlärm kritisiert.

OceanCare adressiert gegenüber der Internationalen Meeresbodenbehörde insbesondere die schädlichen Konsequenzen des Unterwasserlärms, den der Rohstoffabbau in der Tiefe mit sich bringt. Wichtig ist, dass der Tiefseebergbau solange verboten bleibt, bis auf der Basis solider wissenschaftlicher Daten rechtliche Grundlagen geschaffen werden können, die sicherstellen, dass die Ökologie der Tiefsee vor Schaden bewahrt wird.