Das Hochseeschutzabkommen (UNCLOS BBNJ-Abkommen)
Das Hochseeschutzabkommen, offiziell das Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (BBNJ-Abkommen), wurde am 19. Juni 2023 offiziell verabschiedet und trat am 17. Januar 2026 in Kraft. Als drittes Durchführungsabkommen zum UN-Seerechtsübereinkommen ist es der erste globale völkerrechtliche Rahmen für Meeresschutz auf hoher See.
Die Hohe See bedeckt rund die Hälfte unseres Planeten und macht zwei Drittel (64 %) der Weltmeere aus. Doch bisher steht nur etwa 1 Prozent davon unter Schutz. Das Hochseeschutzabkommen (im Folgenden BBNJ-Abkommen genannt) ist eine einmalige Gelegenheit, die sich dem Schutz der biologischen Vielfalt in Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse widmet. Diese weiten Meeresgebiete, die keinem einzelnen Staat gehören und in der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft liegen, spielen eine zentrale Rolle für die Sauerstoffversorgung, die globale Ernährungssicherheit und die Klimaregulierung durch die Speicherung von CO₂.
Erstmals hat sich die internationale Gemeinschaft auf einen umfassenden globalen Rechtsrahmen geeinigt, der zentrale Lücken in der Meeres-Governance schliesst: die Errichtung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See, verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen vor der Genehmigung möglicher schädlicher Aktivitäten, die gerechte Aufteilung der entstehenden Vorteile aus marinen genetischen Ressourcen sowie Kapazitätsaufbau und Technologietransfer.
Ein fast zwei Jahrzehnte langer Weg zum Abkommen
Der Weg zum BBNJ-Abkommen war lang und komplex. 2004 setzte die UN-Generalversammlung eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe (AOEWG) ein, um Fragen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse zu untersuchen. Bis 2011 hatten sich die Staaten auf die Grundstruktur des künftigen Abkommens geeinigt: marine genetische Ressourcen und die Frage des Vorteilsausgleichs (Access and Benefit-Sharing), gebietsbezogene Bewirtschaftungsinstrumente (Area-Based Management Tools), einschliesslich Meeresschutzgebieten, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Kapazitätsaufbau und Technologietransfer.
2015 setzte die UN-Generalversammlung einen Vorbereitungsausschuss ein, um die genannten Elemente weiter auszuarbeiten — dies mündete in der Empfehlung an die UN-Generalversammlung, eine zwischenstaatliche Konferenz (Intergovernmental Conference, IGC) zur Entwicklung eines Hochseeschutzabkommens einzuberufen.
2017 folgte die UN-Generalversammlung dieser Empfehlung und setzte somit den formellen Startpunkt für die Erarbeitung des Hochseeschutzabkommens. Vier IGC-Sitzungen wurden in Summe mandatiert, die zwischen 2018 und der ersten Hälfte 2020 stattfinden sollten.
Von der Verabschiedung bis zum Inkrafttreten des BBNJ-Abkommens
Nach zahlreichen Verzögerungen durch die COVID-19-Pandemie und mehreren Verhandlungsrunden wurde das BBNJ-Abkommen am 19. Juni 2023 am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York im Rahmen einer fünften, wiederaufgenommenen Sitzung (IGC-5) endgültig verabschiedet.
Nach der Verabschiedung rückte die Ratifizierung in den Fokus. Um die nötigen Vorarbeiten zu leisten, wurde eine Vorbereitungskommission (PrepCom) damit beauftragt, die institutionellen Grundlagen für die wirksame Umsetzung des Abkommens zu schaffen. PrepCom I und II fanden im April und August 2025 in New York statt.
Am 19. September 2025 erreichte das BBNJ-Abkommen vor dem Hintergrund der 80. Sitzung der UN-Generalversammlung die kritische Schwelle von 60 Ratifizierungen, womit eine 120-tägige Frist bis zum Inkrafttreten ausgelöst wurde. Am 17. Januar 2026 trat das BBNJ-Abkommen offiziell in Kraft — ein historischer Moment für den Meeresschutz und der Beweis, dass Multilateralismus funktioniert. Eine dritte und letzte PrepCom-Sitzung folgte im März 2026 am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York, mit dem Ziel, Empfehlungen für die erste Vertragsstaatenkonferenz (COP1) vorzubereiten.
Die erste Vertragsstaatenkonferenz (COP1) und die Umsetzung stehen nun im Fokus
Mit dem Inkrafttreten des Abkommens beginnt die eigentliche Arbeit. Noch haben jedoch einige Staaten das BBNJ-Abkommen nicht ratifiziert, und eine breite globale Beteiligung bleibt unverzichtbar. Das Inkrafttreten markiert den Beginn einer neuen Phase verantwortungsvoller, schutzorientierter Meeres-Gouvernanz. Der PrepCom-Prozess hat wichtige institutionelle Grundlagen geschaffen, doch entscheidend wird sein, ob die Umsetzung tatsächlich spürbaren Wandel für das Leben im Meer bringt. Alle Augen richten sich nun auf das erste Treffen der Vertragsstaatenkonferenz (COP1), das oberste Entscheidungsgremium für die Überwachung der Umsetzung. COP1, geplant für Januar 2027, wird ein entscheidender Moment sein, an dem die Vertragsstaaten zentrale Entscheidungen treffen werden, um die Bestimmungen des Abkommens in konkreten Schutz für die Hohe See zu übersetzen.
OceanCares Engagement im BBNJ-Prozess
OceanCare hat die Verhandlungen im Rahmen der zwischenstaatlichen Konferenz (IGC) von 2018 bis 2023 aktiv verfolgt. Während dieses gesamten Prozesses setzte sich OceanCare durchgehend für global verbindliche Standards zur Prüfung und Regulierung menschlicher Aktivitäten auf der Hohen See ein — darunter verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie einen wirksamen Umsetzungs- und Compliance-Mechanismus. Denn Schadstoffe wie Lärm, Plastik und Chemikalien machen vor Grenzen nicht halt und können weit über ihren Ursprungsort hinaus wirken.
Seit der Verabschiedung des Abkommens hat OceanCare kontinuierlich auf dessen Potenzial hingewiesen und sich für eine möglichst rasche Ratifizierung des Abkommens eingesetzt, während stets die Bedeutung des PrepCom-Prozesses betont wurde. Dieser Prozess brachte Staaten und Stakeholder zusammen, um die nötigen Grundlagen — einschliesslich der institutionellen Ausgestaltung — für die wirksame Umsetzung des Abkommens zu schaffen sowie Empfehlungen für die erste Vertragsstaatenkonferenz (COP1) vorzubereiten. OceanCare nahm zudem an allen drei Sitzungen der Vorbereitungskommission (PrepCom) teil, unter anderem mit der Ausrichtung von Side-Events zu zentralen Themen des Abkommens, darunter zur operativen Umsetzung des Clearing-House-Mechanismus.
OceanCare hat zudem stets die zentrale Rolle der Zivilgesellschaft betont, den BBNJ-Prozess an seinem eigentlichen Zweck auszurichten: dem Schutz des Lebens im Meer. Dafür braucht es Stimmen im Raum, die den Fokus immer wieder auf die Realität auf See zurücklenken — auch wenn die Verhandlungen unweigerlich mit komplexen politischen und geopolitischen Erwägungen verknüpft sind.
OceanCare wird bei der COP1 vertreten sein und sich weiterhin aktiv in diesen Prozess einbringen – so wie die Organisation es auf jedem Schritt dieses Weges getan hat.
