Dr. Johannes-Alexander MüllerOcean Policy Specialist
Das Zustandekommen des Hochseeschutzabkommen belegt, dass wir unseren Planeten durch gemeinsame Anstrengungen bewahren können.
Hochseeschutzabkommen (BBNJ): Multilateralismus ist handlungsfähig
Der 17. Januar 2026 ist ein historischer Meilenstein für den Ozean: An diesem Tag tritt das Abkommen über den Schutz und die nachhaltige Nutzung der marinen biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsbefugnisse (BBNJ-Abkommen), auch bekannt als Hochseeschutzabkommen, in Kraft.
Es ist das erste umfassende internationale Abkommen, das sich speziell dem Schutz der marinen Biodiversität in Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse – jene Gebiete, die in der Regel jenseits der sogenannten 200-Meilen-Zone der Küstenstaaten beginnen – widmet. Es ist aber auch das Produkt jahrelanger multilateraler Anstrengungen, zäher Verhandlungen und dutzender Tagungen. So schuf man einen Rahmen für den Schutz, aber auch die nachhaltige Nutzung der Gewässer, die fast die Hälfte der Erdoberfläche ausmachen, sowie der dort lebenden marinen Arten. Kurzum: „Multilateralismus funktioniert“, wenn man das gleiche Verständnis der Herausforderung hat, sowie den Willen, an einer Lösung zu arbeiten.
Gebiete ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse galten lange Zeit als der Wilde Westen der Meere. Jahrzehntelang wurden diese Meeresregionen als unzerstörbar betrachtet und nach der Logik „aus den Augen, aus dem Sinn“ behandelt, in der Annahme, dass menschliches Handeln ihnen nicht schaden könne oder dass eben ein solcher Schaden unerkannt bliebe. Auch wenn die Schutzbedürftigkeit der Hochsee für Wissenschaft, Meeresschutzorganisationen und zahlreiche Staaten schon länger offensichtlich war, erteilten die Vereinten Nationen das offizielle Mandat zur Aushandlung eines entsprechenden Abkommens erst 2017.
Mit dem Abkommen erhält die internationale Gemeinschaft erstmals ein wirksames Instrument, um sicherzustellen, dass die Hohe See in Fragen des Artenschutzes kein rechtsfreier Raum bleibt, sondern als gemeinsames Gut verantwortungsvoll geschützt wird. Oder eben „geschützt werden könnte“, denn wie so oft wird noch die Umsetzung des am 17.1.2026 in Kraft tretenden Abkommens abzuwarten sein.
Im Kern geht es beim BBNJ-Abkommen darum, das Leben im Meer zu schützen, was auch ein zentrales Ziel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen ist. Es wird, falls die Umsetzung den Erwartungen entsprechend klappt, dazu beitragen, den drei existentiellen Krisen zu begegnen und somit die grössten Bedrohungen für die Meeresökosysteme zu bewältigen: Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt sowie grenzüberschreitende Formen der Meeresverschmutzung. Gerade darin äussert sich das multilaterale Bekenntnis, den Herausforderungen kollektive Lösungsansätze bereitzustellen. So kennt der Eintrag von Müll, allen voran Plastik, keine Passkontrollen; Müll in Form von zurückgelassenem Fischereigerät ist Ausdruck einer globalen Vermüllungskrise. Bedenkt man, dass Schall sich unter Wasser beinahe fünfmal so schnell ausbreitet wie in der Luft, und somit Unterwasserlärm Meereslebewesen weit über Regionen, in denen der Lärm erzeugt wird, negativ beeinträchtigt, erkennt man rasch, dass es grenzüberschreitende Ansätze braucht. Diese Bedrohungen kennen keine nationalen Grenzen und genauso wenig dürfen es unsere Lösungen tun.
Gebiete ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse sind wichtige Lebensräume für wandernde Arten, von Walen und Schildkröten bis hin zu Seevögeln und Fischen, deren Überleben von einer sicheren Durchquerung der Weiten dieser Gebiete abhängt. Das BBNJ-Abkommen ermöglicht es Staaten, beim Schutz des Meereslebens systematisch zusammenzuarbeiten. Es sieht die Errichtung von Meeresschutzgebieten vor – ein entscheidender Schritt zum Schutz von Wanderrouten und Fortpflanzungsgebieten – und schreibt Umweltverträglichkeitsprüfungen vor, bevor Aktivitäten genehmigt werden. Details wird es noch zu klären geben, gewiss ist jedoch, dass dies nur funktionieren kann, wenn der Wissenschaft in der Erarbeitung der Lösungen eine tragende Rolle zukommen wird.
Die Nutzung des Ozeans, sei es durch Fischerei, Schifffahrt oder durch aufstrebende Industrien, wird nun von einer stärkeren, gemeinsamen Verantwortung für den Naturschutz geleitet. Der Schutz der marinen Biodiversität, das zentrale Ziel des BBNJ-Abkommens, kann nur gelingen, wenn bestehende Aktivitäten überprüft und ihre Regulierung konsequent im Sinne des Meeresschutzes verbessert werden; ein Festhalten an bisherigen Praktiken und ein „Weiter so“ nach den Mustern der Vergangenheit sind mit einem wirksamen Schutz des Ozeans nicht vereinbar. Das Abkommen bietet also die Chance, von einer Haltung der Ausbeutung zu einer Haltung des verantwortungsvollen und fürsorglichen Umgangs mit dem Ozean überzugehen.
Über seine direkten Umwelteffekte hinaus erzählt das Abkommen vor allem auch eine Geschichte der Hoffnung. In einer Zeit, in der internationale Zusammenarbeit oft unter Druck steht, zeigt es, dass Länder zusammenkommen können, um das Erbe der Menschheit zu schützen und globale Herausforderungen anzugehen. Wichtige Akteure, darunter China, die Europäische Union, Japan und Korea, sind dem Abkommen bereits formell beigetreten und haben damit ein deutliches Signal gesendet: Der Schutz der Meere ist eine gemeinsame globale Pflicht. Ihre Beteiligung verdeutlicht auch, dass Multilateralismus trotz teilweise konkurrierender Interessen nach wie vor möglich ist. Bleibt die Frage, ob das Inkrafttreten im Januar 2026 Zeugnis eines bereits abgelösten globalen politischen Ansatzes ist oder ob dieser dem Druck geopolitischer Veränderungen standhält – wohl wissend, dass die Erhaltung von Leben in Regionen, die nahezu die Hälfte der Erdoberfläche ausmachen, alternativlos ist.
Die USA haben das Abkommen zwar unterzeichnet, sind ihm aber noch nicht formell beigetreten, während Russland es weder unterzeichnet hat noch formell beigetreten ist.
Der Öffentlichkeit sollte bewusst sein, dass Multilateralismus auch ein Beleg dafür ist, dass wir durch gemeinsame Anstrengungen unseren Planeten für kommende Generationen bewahren können. Sein Gelingen hängt jedoch nicht allein von Regierungen ab. Nichtstaatliche Akteur:innen wie Wissenschaft, Zivilgesellschaft und kulturelle Gruppen spielen dabei eine zentrale Rolle. Regierungen tragen zwar die Entscheidungsgewalt und führen die Verhandlungen, doch ohne das Wissen, die Expertise und den Einsatz dieser Akteur:innen wäre ein Erfolg wie das Hochseeschutzabkommen nicht möglich gewesen.
Das Inkrafttreten des BBNJ-Abkommens ist ein Bekenntnis der Staatengemeinschaft, dass ‚Business as usual‘ keine Option mehr darstellt, um Gebiete und das Leben ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse zu erhalten.
Jetzt bleibt nur noch an eins zu erinnern: Der wahre Erfolg des BBNJ-Abkommens liegt in seiner Umsetzung und diese wird davon abhängen, ob der Multilateralismus auch die aktuellen geopolitischen Turbulenzen übersteht. Nur dann wird das im BBNJ-Abkommen verankerte Schutzversprechen für die Meere Wirklichkeit.
Über den Autor
Dr. Johannes-Alexander Müller studierte Politikwissenschaften an der Universität Wien und hat einen Master- und einen Doktortitel der University of St Andrews. Er ist Policy Advisor bei OceanCare, einer Mitgliedsorganisation der High Seas Alliance, und arbeitet zu multilateralen Umweltprozessen, einschliesslich Compliance-Aspekten, mit besonderem Schwerpunkt auf dem BBNJ-Abkommen und dessen Umsetzung sowie rechtlicher und politischer Fragestellungen im Rahmen des UN-Seerechtsübereinkommens. OceanCare nahm seit dem Jahr 2007, Dr. Müller seit 2018 an den Verhandlungen zur Erarbeitung des Hochseeschutzabkommens teil.
