OceanCare Cybernews

Ausgabe 12, Juni 2006

 


Pottwal_Daniel_Hauenstein

IWC 2006:Gnadenfrist für die Wale

 


An der 58. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) erreichten die Walfangbefürworter erstmals eine einfache Mehrheit. Zur Aufhebung des Walfangverbots, für das eine Dreiviertel-Mehrheit der Stimmen nötig ist, reicht dies aber noch lange nicht. Insgesamt ist die Bilanz der Jahrestagung positiv.

Erstmals hat es Japan geschafft, in der IWC eine einfache Mehrheit für den Walfang zu erreichen. Dies aufgrund seiner intensiven Anstrengungen, zahlreiche Kleinstaaten mittels Fischereibeihilfe zum Beitritt in die Walfangkommission zu bewegen, wo sie im Sinne Japans abzustimmen haben.

Auf Drängen Japans und dessen Verbündeter, wurde am dritten Tag der Jahrestagung über eine neue Erklärung abgestimmt. In der so genannten „St. Kitts Deklaration“ wird die IWC als „nicht mehr funktionsfähig“ und das kommerzielle Walfangverbot als „nicht mehr notwendig“ interpretiert. Ausserdem zielt sie darauf ab, NGOs weitgehend von der Partizipation auszuschliessen. Die Erklärung hat keinerlei rechtliches Gewicht. Sie wurde mit 33 zu 32 Stimmen angenommen.Das Zünglein an der Waage war bei dieser Abstimmung Dänemark, welches das Stimmenverhältnis mit seinem Votum zugunsten der Walfangbefürworter zum Kippen brachte.

Insgesamt ist die Bilanz der 58. Jahrestagung aber positiv. Die Kleinwale bleiben geschützt, trotz Japans Bestreben, sie von der Traktandenliste der IWC zu streichen. Auch ein Vorstoss für geheime Abstimmungen konnte abgewehrt werden, womit die Transparenz innerhalb der IWC erhalten bleibt. Ebenso nicht akzeptiert wurde Japans Antrag zur Abschaffung des Walschutzgebiets in der Antarktis sowie die Anträge für 150 Brydewale und zusätzliche 150 Zwergwale für den Küstenwalfang, eine Walfangkategorie die es gar nicht gibt. Als gutes Zeichen kann auch die Zustimmung gewertet werden, die der IWC-Wissenschaftsausschuss für seine Empfehlungen zur Reduzierung und Regulierung des Unterwasserlärms durch seismische Tests und Militärsonar erhalten hat.

Im Rahmen der Diskussion um das neue Bewirtschaftungsverfahren (RMS) haben sich einige Länder für die Definition von Sanktionen bei Nichteinhalten des Abkommens ausgesprochen, wobei Massnahmen aus dem Report von OceanCare und Pro Wildlife zitiert wurden. Nun muss die IWC handeln – und zwar schnell, solange sie noch nicht vollständig von den Interessen der Walfangländer dominiert wird.

Für den Walfang machen sich folgende Länder stark : Japan, Island, Norwegen, Russland, Elfenbeinküste, Benin, Kamerun, Gabon, Gambia, Guinea, Mali, Marokko, Togo, Antigua & Barbuda, Dominica, Grenada, Nicaragua, Saint Kitts & Nevis, Saint Vincent & the Grenadines, Saint Lucia, Surinam, Kambodscha, Mongolei, Maschall Inseln, Salomon Inseln, Kiribati, Nauru, Palau und Tuvalu.

Die Schweizer Delegation hat sich in allen Abstimmungen für den Schutz der Wale eingesetzt.

Buckelwal
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